Gemäß § 4 Abs. 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes in der derzeit gültigen Fassung wird eine Ausnahmegenehmigung für die folgenden Nachtarbeiten erteilt:
Gleisbauarbeiten – Weichengroßteil wechseln
im Bahnhof Wittlich
Weiche 3
Datum und Uhrzeiten
vom 03.02.2018 von 23:30 bis 04.02.2018 05:00 Uhr
Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 3 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
Auflagen:
Es ist dafür zu sorgen, dass unbeteiligte Personen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden.
Die vom Lärm betroffenen Anlieger sind über den Zeitraum für die Durchführung der o.g. Nachtarbeit in geeigneter Weise vorab zu informieren.
Es dürfen nur Maschinen und Geräte eingesetzt werden, die dem neuesten Stand der Schallschutztechnik entsprechen.